Aus dieser Gefährdung des Vermögens der GmbH resultierte bereits mit Gewährung des Darlehens ein wirtschaftlicher Schaden in der Höhe von CHF 5'000. 00 in der Höhe der buchhalterisch erforderlichen Rückstellungen. Da das Darlehen zumindest bis zum 02.10.2020 nicht zurückbezahlt wurde, realisierte sich der Vermögensschaden (pag. 32. 1.95 f.; pag. 4.1.39, F. 34). Durch seinen Entscheid, - - aus dem Geschäftsvermögen ein ungesichertes, formloses Darlehen zu gewähren, nahm der Beschuldigte eine erhebliche Gefährdung der Rückzahlung des Darlehens und damit einen Vermögensschaden der GmbH infolge Uneinbringlichkeit bewusst in Kauf.