Das Darlehen war aufgrund der erheblichen Unsicherheit betreffend die Rückzahlung bereits mit seiner Gewährung in hohem Masse gefährdet. Aus dieser Gefährdung des Vermögens der GmbH resultierte ein wirtschaftlicher Schaden in der Höhe von CHF 15'000.00 bzw. eines Teilbetrags der Darlehenssumme in der Höhe der buchhalterisch erforderlichen Rückstellungen. Durch seinen Entscheid, - aus dem Geschäftsvermögen ein ungesichertes, formloses Darlehen zu gewähren, nahm der Beschuldigte eine e r h e b / ~ der Rückzahlung des Darlehens und damit einen Vermögensschaden der - - - - GmbH infolge (teilweiser) Uneinbringlichkeit bewusst in Kauf.