29.3.3 f.; p a g . ~ E r verletzte damit s e i n ~ t nach Art. 81~egenüber der - GmbH. Da weder d i e ~ GmbH noch . . . . . . . auch nur eine Teilzahlung der für den Umbau geschuldeten CHF 164'000.00 bezahlten, erlitt die - - GmbH ein wirtschaftlicher Schaden in voller Höhe des geschuldeten Betrags (pag. 4. 1.36, F. 23 f.).