1.9 Gestützt auf den in Ziff. 1.8 dargestellten Irrtum schrieb die LUKB am 07.04.2020 dem Geschäftskonto der GmbH den vom Beschuldigten beantragten Kreditbetrag von CHF 110'000.00 gut (pag. 23. 1.3162). Kriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203) -9-