1.7 Die COVID-19-VO trat am 26.03.2020 in Kraft. Hinsichtlich dieses Datums wurde der politische Wille, diejenigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die durch die COVID- 19-Pandemie in existenzielle Bedrängnis geraten waren, rasch und unbürokratisch zu helfen und so Massenentlassungen vorzubeugen, flächendeckend kommuniziert. Diese Information erfolgte u.a. über die den Behörden direkt zur Verfügung stehenden Kanäle, über die Medien, über Arbeitgeberorganisationen und über die in die Kreditvergabe involvierten Finanzinstitute.