4.1.11, F. 54-55). Die COVID-Pandemie und die im März 2020 zu ihrer Eindämmung verordneten Einschränkungen hatten demnach weder Ende März 2020, als der Beschuldigte den Kreditantrag stellte, noch in den darauffolgenden Monaten negative wirtschaftliche Folgen Kriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203) -8-