- Die GmbH (resp. der Beschuldigte) bestätige, dass alle Angaben vollständig seien und der Wahrheit entsprächen. - Der GmbH (resp. dem Beschuldigten) sei bekannt, dass sie (resp. der Beschuldigte) durch unrichtige oder unvollständige Angaben wegen Betrugs, Urkundenfälschung etc. strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden und mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden könne. Zudem werde mit Busse bis 100'000. 00 Franken bestraft, wer vorsätzlich mit falschen Angaben einen Kredit nach der COVID-19-VO erwirke oder die Kreditmittel nicht zur Sicherung der oben erwähnten Liquiditätsbedürfnisse verwende.