Unter «Zusicherung des Kreditnehmers» (Ziff. 4) erklärte der Beschuldigte gegenüber der LUKB als Kreditgeberin, gegenüber der BG Mitte als Solidarbürgin und gegenüber der für ~chaftsverluste haftenden Schweizerischen Eidgenossenschaft namens der - -GmbH u.a. Folgendes: - Die GmbH sei aufgrund der COVID-19-Pandemie namentlich hinsichtlich ihres Umsatzes wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt. - Die GmbH werde den gewährlen Kreditbetrag ausschliesslich zur Sicherung ihrer laufenden Liquiditätsbedürfnisse verwenden. Nicht zulässig sei es insbesondere, ( .. .) Aktivdarlehen zu gewähren. - Die GmbH (resp.