in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet und diese Urkunde zur Täuschung gebraucht, indem er Folgendes tat: geführt (pag. 4.1.15, F. 66).