Der beschuldigte hat in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig iffegeführt und so den lffenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigte, eventualiter: Vorsätzlich mit falschen Angaben einen Kredit nach der Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus (COVID-19- Solidarbürgschaftsverordnung) vom 25. März 2020 erwirkt und die Kreditmittel in Abweichung von Artikel 6 Absatz 3 dieser Verordnung verwendet,