6. Mit Schreiben vom 1. April 2021 bat der Verteidiger um Ergänzung des Urteilsdispositivs. Es solle festgehalten werden, dass auf eine Landesverweisung gemäss Art. 66abis StGB und entsprechend von der Anordnung einer SIS-Ausschreibung abgesehen werde {fl. Akten Bel. 23 f.). Diesem Begehren wird entsprochen und der Urteilsspruch entsprechend angepasst (vgl. Ziff. 3.3 des Urteilsspruchs). Kriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203) -6- Anklagesachverhalt