Der ausserordentlich amtliche Verteidiger, Rechtsanwalt , beantragt (fl. Akten Bel. 17 S. 1): 1. Der Beschuldigte sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. Die Zivilforderungen der Privatkläger seien abzuweisen bzw. auf den Zivilweg zu verweisen. 3. Die beschlagnahmten Vermögenswerte seien freizugeben. 4. Die Kosten des Untersuchungsverfahrens sowie die Kosten des Verfahrens vor dem Kriminalgericht Luzern seien den Privatklägern und eventualiter dem Staate aufzuerlegen. 5. Dem Beschuldigten sei für die anwaltliche Vertretung eine angemessene Parteientschädigung gemäss der eingereichten Kostennote zuzusprechen.