b StGB zuzusprechen. 6. Über das Konto bei der Luzerner Kantonalbank AG mit der IBAN - • lautend auf den Namen der ~ m b H , sei zwecks Einziehung eine Sperre in der Höhe von Fr. 97'119. 73 zzgl. Zins von 5 % seit dem 24. Dezember 2020 anzuordnen und die beschlagnahmten Vermögenswerte seien einzuziehen und der Privatklägerin in der Höhe von Fr. 97'119.73 zzgl. Zins von 5 % seit dem 24. Dezember 2020 (eventualiter ersatzforderungsweise in Anwendung von Art. 73 Abs. 1 lit. c StGB) zuzusprechen.