2.1 der Anklageschrift seien nach Rechtskraft des Urteils gegen Empfangsbestätigung der - GmbH auszuhändigen. 5. Es sei eine Ersatzforderung gegen den Beschuldigten auszusprechen, deren Höhe dem angerichteten Vermögensschaden angemessen sei. 6. Die beschlagnahmten Vermögenswerte von Fr. 50'000.-- seien zur Deckung der Verfahrenskosten, eventualiter zur Deckung der Busse bzw. zur Deckung der Ersatzforderung zu verwenden.