66abis StGB für die Dauer von 5 Jahren des Landes zu verweisen, unter Anordnung einer SIS-Ausschreibung nach Art. 20 N-SIS- Verordnung. Sollte das Gericht von einer Landesverweisung absehen, sei gegen den Beschuldigten für 5 Jahre ein Tätigkeitsverbot nach Art. 67 Abs. 1 i.V.m. Art. 67a StGB bezüglich jeglicher selbständiger Erwerbstätigkeit, namentlich als faktischer Gesellschafter oder Geschäftsführer eines Unternehmens, zu verfügen. 4. Die beschlagnahmten Gegenstände gemäss Ziff. 2.1 der Anklageschrift seien nach Rechtskraft des Urteils gegen Empfangsbestätigung der - GmbH auszuhändigen.