Die Staatsanwaltschaft beantragt (fl. Akten Bel. 1 S. 8 und Bel. 15 S. 14): 1. Der Beschuldigte sei des Betrugs, eventtUaliter der Übertretung nach Art. 23 Covid-19- Solidarbürgschaftsverordnung, der Urkundenfälschung und der mehrfach begangenen ungetreuen Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsicht schuldig zu sprechen. 2. Der Beschuldigte sei für den Betrug, die Urkundenfälschung und die ungetreue Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsicht mit einer unbedingten oder teilbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten zu bestrafen.