{"Signatur": "LU_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2021-03-24", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/LU_UPL_001_2O6-20-203_2021-03-24.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=100", "Checksum": "6fe1144c2b97da4ddad1a882776feab6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["2O6 20 203"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung"}], "ScrapyJob": "446973/75/73", "Zeit UTC": "11.12.2023 12:26:12", "Checksum": "bd47c7c5a5b9217d91ce430fbfc05b31", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203\nRegeste:\nBetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung\n\n2.\n2.1.\nwird zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Von der\nausgefällten Freiheitsstrafe sind 10 Monate unbedingt zu vollziehen; für die restlichen 16 Monate wird dem Beschuldigten bei einer Probezeit von 4 Jahren der bedingte Vollzug gewährt.\n\n2.2.\nZudem wird im Sinne einer Gesamtstrafe mit einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je Fr. 100.--, insgesamt Fr. 17'000.- , bestraft.\n\n2.3.\nDer mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Nidwalden vom 14. Dezember 2017\ngewährte bedingte Vollzug von 90 Tagessätzen Geldstrafe wird widerrufen. Ebenfalls widerrufen werden die mit Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Luzern, Abteilung 1, vom 22. März\n2019 und 11 . März 2020 gewährten bedingten Vollzüge von 5 Tagessätzen bzw. 60 Tagessätzen Geldstrafe. Sämtliche widerrufenen Strafbefehle sind in der als Gesamtstrafe festgesetzten Geldstrafe gemäss Ziff. 2.2 enthalten.\n\n3.\n3.1.\nwird während 5 Jahren untersagt, jegliche selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben, namentlich als faktischer Gesellschafter oder Geschäftsführer eines Unternehmens.\n\nKriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203)\n- 60 -\n\n3.2.\nwird die Weisung erteilt, halbjährlich beim Vollzugs- und Bewährungsdienst\ndes Kantons Luzern Rechenschaft über seine Anstellungs- und Einkommensverhältnisse abzulegen, insbesondere Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen einzureichen.\n\n3.3.\nAuf eine fakultative Landesverweisung gemäss Art. 66abis StGB und entsprechend auf eine\nAusschreibung im SIS wird verzichtet.\n\n4.\nDie sich bei den Untersuchungsakten befindlichen beschlagnahmten Unterlagen der -\n1111 GmbH betreffend die GmbH {sieben 80 und ein Couvert) werden der\n- GmbH nach Rechtskraft des Urteils gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.\n\n5.\n5.1.\nDer Beschuldigte wird verpflichtet, der BG Mitte Schadenersatz in der Höhe von Fr. 97'119.73,\nzzgl. Zins zu 5 % seit dem 24. Dezember 2020 zu bezahlen.\n\n5.2.\nDie Schadenersatzforderung der - GmbH wird im Grundsatz gutgeheissen. Zur masslichen Festsetzung wird die Privatklägerin an den Zivilrichter verwiesen.\n\n6.\n6.1.\nEs wird eine Ersatzforderung des Staates nach Art. 71 Abs. 1 StGB in der Höhe von\nFr. 50'000.- erhoben. Der beschlagnahmte Bargeldbetrag wird mit Rechtskraft des Urteils mit\nder Ersatzforderung verrechnet.\n\nKriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203)\n- 61 -\n\n6.2.\nDer Erlös aus der Ersatzforderung sowie der Erlös aus der vom Beschuldigten bezahlten Geldstrafe wird nach Art. 73 StGB der BG Mitte zugesprochen. In diesem Umfang verringert sich\ndie Schadenersatzforderung der BG Mitte gemäss Ziff. 5.1 .\n\n7.\nDem Beschuldigten werden unter Vorbehalt der nachfolgenden Anordnungen alle Kosten des\nVerfahrens überbunden.\n\nDie Gerichtsgebühr beträgt Fr. 5'000.- .\n\nDie Gebühr des ausserordentlich amtlichen Verteidigers wird für das Verfahren vor Kriminalgericht auf Fr. 6'552.50 festgesetzt. Daran vergütet das Kriminalgericht 85 % (Fr. 5'569.65),\nzuzüglich Auslagen von Fr. 15.20 und Mehrwertsteuer von Fr. 430.05, total somit Fr. 6'014.90.\n\nDie Kosten der amtlichen Verteidigung im Untersuchungsverfahren (Fr. 5'537.65) und im Gerichtsverfahren (Fr. 6'014.90) gehen zu lasten des Staates, unter Vorbehalt der Rückforderung nach Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO.\n\nDer Beschuldigte schuldet dem amtlichen Verteidiger lm Sinne von Art. 135 Abs. 4 lit. b StPO\ndie Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar im Betrag von\nFr. 2'015.35 (inkl. Mehrwertsteuer).\n\nInsgesamt teilen sich die vom Beschuldigten zu tragenden Verfahrenskosten (soweit bis heute\nbekannt) wie folgt auf:\n\nUntersuchungsverfahren\nUntersuchungskosten Fr. 5'000.00\n\nGerichtsverfahren\nGerichtsgebühr Fr. 5'000.00\n\nTotal Fr. 10'000.00\n\nDer Beschuldigte hat dem Kriminalgericht somit insgesamt Fr. 10'000.-- Verfahrenskosten und\ndie Geldstrafe von Fr. 17'000.-- zu bezahlen. Das Inkasso der Verfahrenskosten wird bis zur\nBeendigung des Strafvollzugs aufgeschoben.\n\nKriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203)\n- 62 -\n\n8.\nDer Beschuldigte hat dem Privatkläger BG Mitte (vertreten durch Rechtsanwalt -\n- ) eine Parteientschädigung in der Höhe von pauschal Fr. 8'500.- (einschliesslich\nAuslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen.\n\n9.\nGegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt. Die Partei, die Berufung angemeldet hat, hat\ndem Kantonsgericht innert 20 Tagen seit der Zustellung des begründeten Urteilseineschriftliche Berufungserklärung einzureichen, die den Anforderungen von Art. 399 Abs. 3 und 4 StPO\nzu genügen hat.\n\n10.\nDas Urteil wird dem Beschuldigten (über den Verteidiger), der Staatsanwaltschaft 5 Wirtschaftsdelikte, der Oberstaatsanwaltschaft, den Privatklägerinnen (der BG Mitte über den Vertreter im Doppel), dem Vollzugs- und Bewährungsdienst (Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug sowie Abteilung Bewährungsdienst), dem Amt für Migration des Kantons Luzern und\ndem Kantonsgericht Luzern (samt Akten) zugestellt. Der Verteidiger erhält eine Orientierungskopie. Nach Rechtskraft wird das Urteil der Strafregisterbehörde sowie dem Bundesamt für\nJustiz BJ (Schweizerisches Strafregister/ VOSTRA) mitgeteilt.\n\nKriminalgericht\nAbteilung 2\n\n"}