{"Signatur": "LU_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2021-03-24", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/LU_UPL_001_2O6-20-203_2021-03-24.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=100", "Checksum": "6fe1144c2b97da4ddad1a882776feab6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["2O6 20 203"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung"}], "ScrapyJob": "446973/75/73", "Zeit UTC": "11.12.2023 12:26:12", "Checksum": "bd47c7c5a5b9217d91ce430fbfc05b31", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203\nRegeste:\nBetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung\n\n- nach dem Umbau die Kosten nicht habe bezahlen können, habe er mit seinem Bruder\neine Schuldanerkennung aufgesetzt. Er habe gedacht, dass die\n- von der GmbH geführt werde, die wiederum\nhabe ihm auch so gesagt. Auf der Schuldanerkennung seien nur die Namen\n, die der beiden involvierten Firmen nicht. Sie beide würden aber\nwissen, dass die GmbH an die GmbH zahlen müsse. Es sei eine\nAbmachung zwischen ihnen als Brüder. Der Eintrag in der Buchhaltung 2019 der -\n- GmbH, dass diese eine 50%-Beteiligung an der GmbH halte (vgl.\nReg. 22.1 Bel. 27), sei nicht korrekt. Er habe aber mit\nGmbH 50 % der Einnahmen an die GmbH zur Abbezahlung der\nUmbauschulden in der Höhe von Fr. 170'000.-- abgebe. Ob diese Forderung über\nFr. 170'000.- in der Bilanz zur Hälfte als Debitorenforderungen und zur Hälfte als Beteiligung\nvon 50 % an der GmbH aufgeführt worden sei, müsse er nochmals mit dem Buchhalter anschauen. Eventuell habe dieser den Vertrag zwischen ihm und seinem Bruder nicht\nrichtig verstanden. Bisher seien noch keine Rückzahlungen getätigt worden - weder an die\nGmbH, noch an ihn persönlich (fl. Akten Bel. 14 Ziff. 44 ff. und 56; Reg. 4.1\nBel. 13 f. Ziff. 61 ff., Bel. 32 f. Ziff. 5, Bel. 33 f. Ziff. 6 ff., Bel. 35 ff. Ziff. 17 ff.).\n\n4.1.1.2. Würdigung\n\nDer Sachverhalt ist unbestritten. Dass die GmbH im Jahre 2019 die -\nim Gegenwert von Fr. 164'000.-- umbaute, wird nicht in Abrede gestellt und\nlässt sich mittelbar aus der Jahresrechnung 2019 der GmbH und der vom\nBeschuldigten aufgelegten Schuldanerkennung herauslesen (Reg. 22.1 Bel. 1 ff.; Reg. 41 .1\nBel. 15 f.). Für diesen Umbau wurden keine schriftlichen Verträge aufgesetzt oder andere Sicherheiten für die anfallenden Kosten vereinbart. Die nachträglich aufgesetzte Schuldanerkennung ist für die GmbH wertlos, da in dieser Vereinbarung keine Schuld der\nGmbH oder der GmbH gegenüber der\nGmbH stipuliert wird, sondern lediglich der Beschuldigte als Gläubiger und sein Bruder-\n- als Schuldner aufgeführt werden. Die GmbH wird mit keinem Wort erwähnt. Der zur Anklage gestellte Sachverhalt ist erstellt.\n\n4.1.2. Darlehen an (Anklageziffer 2.2)\n4.1.2.1. Aussagen des Beschuldigten\n\nEs kann auf die bereits ausgeführten Aussagen in Erw. 3.1.3.1 verwiesen werden.\n\nKriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203)\n- 33-\n\n4.1.2.2. Würdigung\n\nDer Kontoauszug der GmbH und die Aussagen des Beschuldigten beweisen,\ndass er am 9. April 2020 seinem V a t e r , -· Fr. 15'000.-- ab dem Geschäftskonto mit\ndem Betreff \"Vorschuss Darlehen für 2 Jahre\" überwies (Reg. 23.1 Bel. 64). Dieses Darlehen\nwurde zugegebenermassen ohne Zustimmung vom mittelbaren Gesellschafter\nohne schriftlichen Vertrag und ohne Sicherheiten für die Rückzahlung gewährt. Auch dieser\nzur Anklage gebrachte Sachverhaltskomplex ist nach dem Gesagten erstellt.\n\n4.1.3. Darlehen an (Anklageziffer 2.3)\n4.1.3.1. Aussagen des Beschuldigten\n\nDas Darlehen an sei im geschäftlichen Interesse gewesen, da dieser Projektleiter der Firma sei und dieser aufgrund dieser Stellung der GmbH\nweiterhin Aufträge hätte erteilen können. Er (der Beschuldigte) habe sich erhofft, dass dadurch\ndie Zusammenarbeit mit weiterhin laufen werde. Deshalb habe er ihm das\nDarlehen gewährt, und als Garantie habe den Fahrzeugausweis seines Audi\nA6 als Sicherheit geben wollen. Er (der Beschuldigte) habe ein Foto dieses Fahrzeugausweises. In einer SMS-Nachricht habe zudem festgehalten, dass sein Auto als\nGarantie für das Darlehen gelte. habe nichts davon gewusst (fl. Akten Bel. 14\nZiff. 66 ff.; Bel. 26 Ziff. 125 f.). Ein hohes Risiko sei er nicht eingegangen, da er -\n- vertraue und es klar und deutlich gewesen sei, dass dieser das Auto zur Verfügung\nstelle, falls das Darlehen nicht zurückbezahlt werden könne. Falls das Darlehen bis Ende Oktober 2020 nicht begleiche, bezahle er selber (der Beschuldigte) das Darlehen\nretour. Er habe sich nicht schuldig gemacht, vielleicht sei er aber etwas gutgläubig gewesen.\nDass der Firma ein Schaden entstehe, habe er nicht gewollt (Bel. 38 ff. Ziff. 31 ff.).\n\n4.1.3.2. Würdigung\n\nGemäss den Angaben des Beschuldigten und aufgrund des sich bei den Akten befindlichen\nKontoauszugs des Geschäftskontos der GmbH ist bewiesen, dass der\nBeschuldigte am 5. Mai 2020 eine Überweisung ab dem Geschäftskonto von Fr. 5'000.-- an\nmit dem Vermerk \"Darlehen bis Ende Juli 2020\" tätigte (Reg. 23.1 Bel. 68.).\nEbenfalls befindet sich ein Foto des Fahrzeugausweises bei den Akten (Reg. 41.1 Bel. 24),\nvon welchem der Beschuldigte angab, dass dieser als Sicherheit für das gewährte Darlehen\ndienen solle, sowie ein Printscreen der vom Beschuldigten erwähnten SMS. Allerdings schrieb\n\nKriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203)\n- 34-\n\n"}