{"Signatur": "LU_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2021-03-24", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/LU_UPL_001_2O6-20-203_2021-03-24.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=100", "Checksum": "6fe1144c2b97da4ddad1a882776feab6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["2O6 20 203"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung"}], "ScrapyJob": "446973/75/73", "Zeit UTC": "11.12.2023 12:26:12", "Checksum": "bd47c7c5a5b9217d91ce430fbfc05b31", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203\nRegeste:\nBetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung\n\nOie Verteidigung führte aus, dass die Gesellschaft von den Corona-Massnahmen erheblich\nbetroffen gewesen sei, was bei einem Vergleich der Umsatzzahlen ersichtlich sei. Während\nder monatliche Umsatz im zweiten Halbjahr 2019 durchschnittlich Fr. 71'000.-- betragen habe,\nso sei er im ersten Halbjahr 2020 mit Fr. 37'750.-- nur halb so hoch gewesen (fl. Akten Bel. 17\nS. 10). Dieser Vergleich vermag nicht zu überzeugen. Der Beschuldigte selber gab an, dass\ndas Umsatztief im Januar dem \"Januarloch\" geschuldet sei. Lässt man den Monat Januar, der\nin der Baubranche erfahrungsgemäss umsatzschwach ist, weg, so beläuft sich der monatliche\nDurchschnittsumsatz bis im Juni des Jahres 2020 bereits auf Fr. 67'300.-- und ist somit nahezu\nidentisch mit den Zahlen des gesamten Vorjahres. Dabei standen die im Bauwesen gewöhnlicherweise umsatzstarken Sommermonate - insbesondere Juli bis September - erst noch an.\nEs ist anhand der Zahlen auf dem alleinigen Geschäftskonto der GmbH offensichtlich, dass sich der Umsatz von März bis Juni 2020 positiv entwickelte. Dies kann nicht nur\nden stetig wachsenden Einnahmen entnommen werden, sondern auch dem direkten Vergleich\nmit den Vorjahreszahlen. Die Auftragslage war somit erfreulich. Bestätigt wird diese Annahme\ndadurch, dass der Beschuldigte neue Arbeitnehmer einstellen konnte; schliesslich gab er an,\ndass die Anzahl der Arbeitnehmer jeweils an die Auftragslage angepasst worden sei. Oie Arbeitnehmerzahl blieb dann von März 2020 bis Juni 2020 konstant. Es gibt keinerlei Hinweise\ndafür, dass die von den Behörden aufgrund der Pandemie ergriffenen Gegenmassnahmen\nzum Schutz der Bevölkerung bei der GmbH zu schwerwiegenden finanziellen\nProblemen führten. Oie Umsätze waren gut, die Arbeitnehmerzahl konstant und Kurzarbeitsentschädigung musste man aufgrund der soliden Liquidität nie in Anspruch nehmen. Auch der\nBeschuldigte gab an, dass sie finanziell nicht ganz schlecht (aber auch nicht ganz gut) dran\ngewesen seien. Damit räumt der Beschuldigte implizit ein, dass im Zeitpunkt der Kreditbeantragung eine erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung namentlich hinsichtlich des Umsatzes\nbeider GmbH nicht vorgelegen hat. Dies wäre aber - wie es auf dem Kreditantragsformular deutlich kommuniziert wurde - Grundvoraussetzung für die Kreditgewährung\ngewesen. Soweit der Beschuldigte als Begründung für die Kreditbeantragung anführte, dass\ner im damaligen Zeitpunkt Angst im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Pandemie\ngehabt habe, ist das zwar angesichts der damaligen ungewissen Situation, zu Beginn des\nbundesrätlich angeordneten \"lockdowns\", durchaus nachvollziehbar, ändert jedoch nichts daran, dass für die Gewährung eines Covid-19-Kredits eine effektive und nicht bloss eine potentielle Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation vorausgesetzt wurde. Der Covid-19-Kre-\ndit war dazu gedacht, denjenigen Unternehmungen finanzielle Nothilfe zukommen zu lassen,\ndie aufgrund des Mitte März angeordneten \"Lockdowns\" ihren ordentlichen Geschäftsbetrieb\n\nKriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203)\n- 17 -\n\n"}