{"Signatur": "LU_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2021-03-24", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/LU_UPL_001_2O6-20-203_2021-03-24.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=100", "Checksum": "6fe1144c2b97da4ddad1a882776feab6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["2O6 20 203"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung"}], "ScrapyJob": "446973/75/73", "Zeit UTC": "11.12.2023 12:26:12", "Checksum": "bd47c7c5a5b9217d91ce430fbfc05b31", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203\nRegeste:\nBetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung\n\n Kriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203)\n- 15 -\n\nsetzte, um zu bestätigen, dass die Gesellschaft 2019 einen Umsatzerlös von Fr. 1'100'000.-\naufgewiesen habe. Aus dem in den Akten befindlichen Kreditantragsformular ist ersichtlich,\ndass der Beschuldigte damit unter anderem deklarierte, die Gesellschaft sei aufgrund der Co-\nvid- 19-Pandemie hinsichtlich des Umsatzes wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt, der gewährte Kreditbetrag werde ausschliesslich zur Sicherung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse\nverwendet und alle gemachten Angaben würden der Wahrheit entsprechen. Nicht entlasten\nkann sich der Beschuldigte mit der Angabe, dass er das Kleingedruckte nicht verstanden und\ndas Fettgedruckte nicht gesehen habe. Schliesslich unterschrieb der Beschuldigte das Formular und ist dafür verantwortlich, die Informationen auf dem Formular zu lesen, bevor er unterschreibt. Die fettgedruckte Passage mit den Hinweisen auf die Strafbarkeit ist deutlich hervorgehoben und unübersehbar, womit die Behauptung, diese nicht gesehen zu haben, als\nSchutzbehauptung zu werten ist. Mit dem geltend gemachten Nichtwissen bzw. Nichtverstehen kann der Beschuldigte sich nicht aus der Verantwortung ziehen.\n\nb.\nZwischen den Parteien umstritten ist, inwiefern die Gesellschaft aufgrund der Pandemie wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt war. Die Einnahmen der GmbH, die über\ndas (alleinige) Geschäftskonto erzielt wurden, stellen sich gemäss den edierten Kontoauszugsbelegen wie folgt dar (Reg. 23.1 Bel. 4 ff.):\n\nApril 2019 Fr. 9'000.--\nMai 2019 Fr. 48'000.--\nJuni2019 Fr. 46'000.--\nJuli 2019 Fr. 49'000.--\nAugust 2019 Fr. 86'000.--\nSeptember 2019 Fr. 85'000.--\nOktober 2019 Fr. 71'000.--\nNovember 2019 Fr. 35'000.--\nDezember 2019 Fr. 100'000.--\nTotal Umsatz 2019 Fr. 529'000,--\n\nJanuar2020 Fr. 9'750.--\nFebruar 2020 Fr. 20'000.--\nMärz 2020 Fr. 43'000.--\nApril 2020 Fr. 76'000.--\nMai 2020 Fr. 40'000.--\nJuni2020 Fr. 142'500.--\nIotal l:::talbiabresumsatz 2020 Er. 331'250,--\n\nKriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203)\n- 16 -\n\n"}