{"Signatur": "LU_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2021-03-24", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/LU_UPL_001_2O6-20-203_2021-03-24.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=100", "Checksum": "6fe1144c2b97da4ddad1a882776feab6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["2O6 20 203"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung"}], "ScrapyJob": "446973/75/73", "Zeit UTC": "11.12.2023 12:26:12", "Checksum": "bd47c7c5a5b9217d91ce430fbfc05b31", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203\nRegeste:\nBetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung\n\n GmbH betreibt an der in das Lokal\nGeschäftsführer mit Einzelunterschrift für die GmbH ist\nseit dem 05.12.2018 der Bruder des Beschuldigten, (pag. 28.4.1). Nach münd-\n~ che mit nutzte der Beschuldigte als Geschäftsführer d e r -\n111111111111111 seine Verfügungsmacht über deren finanziellen und personellen Ressourcen,\num in einem nicht näher eingrenzbaren Zeitraum im Jahr 2019 die vorgenannte\n- im Gegenwert von CHF 164'000.00 (Material- und Lohnkosten sowie einer Gewinnmarge von 10 - 15%) umzubauen (pag. 4.1.33, F. 8-10). Auf einen schriftlichen Werkvertrag\nbetreffend diese Umbauarbeiten und der dafür geschuldeten Gegenleistung verzichtete der\nBeschuldigte (pag. 4.1.34, F. 11). Ebenso verzichtete er auf die übliche Akontozahlung während des Baufortschritts (pag. 4.1.34, F. 14 f.). Als nach Abschluss der Umbauarbeiten an ab, die vereinbarte Forderung nicht bezahlen zu können, fertigte der Beschuldigte\nin der eine handschriftliche Notiz in albanischer Sprache an\n(pag. 4.1.33, F. 7). In der Handnotiz ohne Datum hielt der B e s c h u l d i ~ e r -\ntotal renoviert habe u n d - im Moment nicht zahlungsfähig sei.. . . . . . . anerkenne\neine Schuld über CHF 164'000. 00 gegenüber dem Beschuldigten und erkläre sich bereit, 50 %\n\nKriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203)\n-10-\n\ndes monatlichen Gewinns von für die eleisteten Arbeiten zu überweisen. Die tatsächliche Gläubigerin, die und die tatsächliche Schuldnerin, die -\n- GmbH, blieben in der Handnotiz unerwähnt (pag. 41.1.15 f.) . Indem es der Beschuldigte unterliess, die Forderung der GmbH gegenüber der GmbH\nschriftlich festzuhalten, indem er es unterliess, klare, überprüfbare Abzahlungskonditionen mit\nder tatsächlichen Gläubigerin zu vereinbaren und dafür zu sorgen, dass die Forderung gegenüber der GmbH durchsetzbar war, missbrauchte er seine Verfü un smacht\nüber das Geschäftsvermögen der GmbH zugunsten der GmbH\nbzw. zugunsten seines bereits seit 2015 hochverschuldeten Bruders\nsen Zahlungsunfähigkeit der Beschuldigte zumindest ausgehen musste (pag. 29.3.3 f.;\np a g . ~ E r verletzte damit s e i n ~ t nach Art. 81~egenüber\nder - GmbH. Da weder d i e ~ GmbH noch . . . . . . . auch nur\neine Teilzahlung der für den Umbau geschuldeten CHF 164'000.00 bezahlten, erlitt die -\n- GmbH ein wirtschaftlicher Schaden in voller Höhe des geschuldeten Betrags\n(pag. 4. 1.36, F. 23 f.).\n\n2. 2 Der Beschuldigte nutzte als Geschäftsführer der GmbH seine Verfügungsberecht~n Geschäftskonto aus, um am 09.04.2020, mutmasslich vom\nMagazin der - GmbH, aus, seinem Vater -\nCHF 15'000.00 zu überweisen ( p ~ / s Grund für die Ü b e r w ~ er an, es\nhandle sich um ein Darlehen der - GmbH zugunsten v o n ~ mit einer\nLaufzeit von zwei Jahren. Damit missbrauchte der Beschuldi te seine Verfügungsmacht über\ndas Geschäftsvermögen der GmbH, um unrechtmässig zu bereichern. Der Beschuldigte hatte die Gesellschafterin der GmbH, die -\nGmbH, bzw. deren einziges Organ, vorgängi~iese Verwendung\ndes Geschäftsvermögens informiert (pag. 4.1.22, F. 109). . . . . . . . hätte die Kreditvergabe auch nicht gestattet (pag. 4.2.9, F. 33 f.). Da dem Darlehen an eine ihm nahestehende\nPerson keine Sicherheit gegenüberstand und es überdies formlos gewährt worden war\n(pag. 4. 1.22, F. 106-108 , in der Beschuldigte damit ein unverantwortlich hohes finanzielles\nRisiko zulasten der GmbH ein, womit er seine Treuepflicht nach Art. 812 Abs. 1\nOR gegenüber der GmbH verletzte. Das Darlehen war aufgrund der erheblichen Unsicherheit betreffend die Rückzahlung bereits mit seiner Gewährung in hohem Masse\ngefährdet. Aus dieser Gefährdung des Vermögens der GmbH resultierte ein\nwirtschaftlicher Schaden in der Höhe von CHF 15'000.00 bzw. eines Teilbetrags der Darlehenssumme in der Höhe der buchhalterisch erforderlichen Rückstellungen.\n\nDurch seinen Entscheid, - aus dem Geschäftsvermögen ein ungesichertes, formloses Darlehen zu gewähren, nahm der Beschuldigte eine e r h e b / ~ der Rückzahlung des Darlehens und damit einen Vermögensschaden der - - - - GmbH infolge\n(teilweiser) Uneinbringlichkeit bewusst in Kauf.\n\nKriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203)\n- 11 -\n\n"}