{"Signatur": "LU_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2021-03-24", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/LU_UPL_001_2O6-20-203_2021-03-24.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=100", "Checksum": "6fe1144c2b97da4ddad1a882776feab6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["2O6 20 203"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung"}], "ScrapyJob": "446973/75/73", "Zeit UTC": "11.12.2023 12:26:12", "Checksum": "bd47c7c5a5b9217d91ce430fbfc05b31", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203\nRegeste:\nBetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung\n\n1.3 Der Beschuldigte machte in der vorgenannten Kreditvereinbarung (pag. 23.1.2) namens\nder GmbH u.a. die folgenden Angaben:\nZum Kreditbetrag (Ziff.3):\n- «Definitiver Umsatzerlös 2019; wenn nicht vorhanden: provisorischer Umsatzerlös 2019;\nwenn auch nicht vorhanden: Umsatzerlös 2018» (Block 1): CHF 1'100'000.00\n- «Beantragter Kreditbetrag»: CHF 110'000.00\nUnter «Zusicherung des Kreditnehmers» (Ziff. 4) erklärte der Beschuldigte gegenüber der\nLUKB als Kreditgeberin, gegenüber der BG Mitte als Solidarbürgin und gegenüber der für\n~chaftsverluste haftenden Schweizerischen Eidgenossenschaft namens der -\n-GmbH u.a. Folgendes:\n- Die GmbH sei aufgrund der COVID-19-Pandemie namentlich hinsichtlich\nihres Umsatzes wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt.\n- Die GmbH werde den gewährlen Kreditbetrag ausschliesslich zur Sicherung\nihrer laufenden Liquiditätsbedürfnisse verwenden. Nicht zulässig sei es insbesondere, ( .. .)\nAktivdarlehen zu gewähren.\n- Die GmbH (resp. der Beschuldigte) bestätige, dass alle Angaben vollständig\nseien und der Wahrheit entsprächen.\n- Der GmbH (resp. dem Beschuldigten) sei bekannt, dass sie (resp. der Beschuldigte) durch unrichtige oder unvollständige Angaben wegen Betrugs, Urkundenfälschung etc. strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden und mit Freiheitsstrafe bis zu\nfünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden könne. Zudem werde mit Busse bis 100'000. 00\nFranken bestraft, wer vorsätzlich mit falschen Angaben einen Kredit nach der COVID-19-VO\nerwirke oder die Kreditmittel nicht zur Sicherung der oben erwähnten Liquiditätsbedürfnisse\nverwende.\n\n1.4 Die vorgenannte Kreditvereinbarung war bestimmt und geeignet, die für die Gewährung\ndes Kredits und der Solidarbürgschaft wesentlichen Tatsachen zu beweisen. Art. 3 Abs. 3\nCOVJD-19-VO beschreibt die Bedeutung dieses Dokumentes wie folgt: «Kredite nach Absatz 1\n(. . .) gelten ohne Weiteres als von der Bürgschaftsorganisation verbürgt, wenn die kreditgebende Bank die vom Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin unterzeichnete Kreditvereinbarung gemäss Anhang 2 erhalten hat und die Kreditvereinbarung an die von den Bürgschaftsorganisationen bezeichnete Zentralstelle versandt oder den entsprechenden Kreditbetrag dem\nKunden oder der Kundin freigegeben hat». Art. 11 Abs. 2 der COVID-19-VO statuiert eine\nWahrheitspflicht in Bezug auf den Inhalt der Kreditvereinbarung: «Der Gesuchsteller oder die\nGesuchstellerin bestätigt schriftlich oder in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, dass alle Angaben im eingereichten Gesuchsformular vollständig und wahr sind». Durch\ndiese Verordnungsbestimmungen besteht eine objektive Garantie für die inhaltliche Richtigkeit\nder in der Kreditvereinbarung enthaltenen Angaben. Der Adressat der Kreditvereinbarung, die\nLUKB, durfte der Kreditvereinbarung deshalb ein besonderes Vertrauen entgegenbringen, womit eine Überprüfung der Falschangaben des Beschuldigten weder nötig noch zumutbar erschien.\n\n1.5 Der von der GmbH über das Geschäftskonto erzielte Umsatzerlös stieg\nvon rund CHF 43'000.00 im März 2020 auf rund CHF 142'500.00 im Juni 2020 deutlich an\n(pag. 4.1.12, F. 57-60). Die Anzahl der Arbeitnehmer der GmbH, die der Beschuldigte der jeweiligen Auftragslage anpasste, blieb in diesem Zeitraum konstant (pag. 4. 1. 8,\nF. 32 i. V.m. 4.1.9, F. 37-51). Dank der soliden Liquidität konnte der Beschuldigte auf die Inanspruchnahme von Kurzarbeitsentschädigung zur Finanzierung der Lohnkosten verzichten\n(pag. 4.1.11, F. 54-55). Die COVID-Pandemie und die im März 2020 zu ihrer Eindämmung\nverordneten Einschränkungen hatten demnach weder Ende März 2020, als der Beschuldigte\nden Kreditantrag stellte, noch in den darauffolgenden Monaten negative wirtschaftliche Folgen\n\nKriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203)\n-8-\n\nfür die GmbH. Dem Beschuldigten war klar, dass die GmbH\ndurch die COVID-19-Pandemie wirtschaftlich nicht erheblich beeinträchtigt war, dass diese\nGrundvoraussetzung und mit ihr ein Anspruch der GmbH auf einen COVID-\n19-Überbrückungskredit fehlte. In der Annahme, dass die CORONA-Pandemie auch künftig\nkeine erheblichen wirtschaftlichen Folgen für die GmbH haben würde, verwendete er den Kreditbetrag u.a. zwei Tage nach dessen Eingang auf dem Geschäftskonto vereinbarungswidrig zur Gewähru~ formlosen, ungesicherten Aktivdarlehens über\nCHF 15'000.00 an seinen V a t e r ~ (pag. 23.1.64).\n\n1.6 Den~schuldigte in der Kreditvereinbarung vom 31.03.2020 wahrheitswidrig an, die - - - G m b H sei aufgrund der COVID-19-Pandemie, namentlich hinsichtlich ihres Umsatzes, wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt. Er tat dies, um die LUKB zu täuschen und dadurch für die GmbH unberechtigter Weise einen zinsfreien\nCOVID-19-Überbrückungskredit im Betrag von CHF 110'000.00 zu erschleichen. Der Beschuldigte wusste, dass er den Kredit, hätte er bezüglich der fehlenden wirtschaftlichen Beeinträchtigung der GmbH durch die COVID-19-Pandemie wahrheitsgetreue Angaben\ngemacht, nicht erhalten hätte, da die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren.\n\n"}