{"Signatur": "LU_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2021-03-24", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/LU_UPL_001_2O6-20-203_2021-03-24.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=100", "Checksum": "6fe1144c2b97da4ddad1a882776feab6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["2O6 20 203"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung"}], "ScrapyJob": "446973/75/73", "Zeit UTC": "11.12.2023 12:26:12", "Checksum": "bd47c7c5a5b9217d91ce430fbfc05b31", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203\nRegeste:\nBetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung\n\nDer ausserordentlich amtliche Verteidiger, Rechtsanwalt , beantragt\n(fl. Akten Bel. 17 S. 1):\n1. Der Beschuldigte sei von Schuld und Strafe freizusprechen.\n2. Die Zivilforderungen der Privatkläger seien abzuweisen bzw. auf den Zivilweg zu verweisen.\n3. Die beschlagnahmten Vermögenswerte seien freizugeben.\n4. Die Kosten des Untersuchungsverfahrens sowie die Kosten des Verfahrens vor dem\nKriminalgericht Luzern seien den Privatklägern und eventualiter dem Staate aufzuerlegen.\n5. Dem Beschuldigten sei für die anwaltliche Vertretung eine angemessene Parteientschädigung gemäss der eingereichten Kostennote zuzusprechen.\n\nKriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203)\n-5-\n\nZum Verfahren\n\n1.\nDie Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte datiert vom 19. November 2020 und ging beim Kriminalgericht am 23. November 2020 ein (fl. Akten Bel. 1).\n\n2.\nIm vorliegenden Verfahren haben sich die BG Mitte und die - GmbH als Straf- und Zivilklägerinnen konstituiert. Die BG Mitte wird durch Rechtsanwalt und die\n- GmbH von vertreten (Reg. 43.1 Bel. 1 ff. und Reg. 43.2 Bel. 1 ff.).\n\n3.\nDas Kriminalgericht teilte den Parteien mit Schreiben vom 17. März 2021 unter Hinweis auf\nArt. 344 StPO mit, dass es in Bezug auf den Anklagesachverhalt unter Ziff. 1.1 (S. 2 ff.) die\neingeklagte Widerhandlung nach Art. 23 Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung nicht nur\neventualiter (Erwirkung des Kredits), sondern kumulativ (Gewährung eines Aktivdarlehens an\n- ) zu einem allfälligen Betrug nach Art. 146 StGB prüfen werde (fl. Akten Bel. 11 ).\n\n4.\nAm 23. März 2021 fand die Verhandlung vor Kriminalgericht statt. Das Urteil wurde am Folgetag gefällt und das Dispositiv samt einer summarischen Urteilsbegründung den Parteien gleichentags mündlich eröffnet (fl. Akten Bel. 13 S. 7).\n\n5.\nMit Eingabe vom 30. März 2021 (eingegangen beim Kriminalgericht am 31 .03.2021) meldete\ndie Verteidigung Berufung gegen das Urteil an (Beiblatt zu fl. Akten Bel. 20). Die Urteilsbegründung erfolgt bei der vorliegend ausgesprochenen Dauer der Freiheitsstrafe von Amtes\nwegen (Art. 82 Abs. 1 lit. b StPO e contrario ).\n\n6.\nMit Schreiben vom 1. April 2021 bat der Verteidiger um Ergänzung des Urteilsdispositivs. Es\nsolle festgehalten werden, dass auf eine Landesverweisung gemäss Art. 66abis StGB und entsprechend von der Anordnung einer SIS-Ausschreibung abgesehen werde {fl. Akten\nBel. 23 f.). Diesem Begehren wird entsprochen und der Urteilsspruch entsprechend angepasst\n(vgl. Ziff. 3.3 des Urteilsspruchs).\n\nKriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203)\n-6-\n\nAnklagesachverhalt\n\nBetreffend den Sachverhalt, der dem Beschuldigten in der Anklage vom 19. November 2020\nzu Last gelegt wird, wird auf die nachfolgend in ihrem Originalwortlaut wiedergegebenen Ausführungen aus S. 2 ff. der Anklageschrift (Kursiivschrift) verwiesen (fl. Akten Bel. 1):\n\nI. Sachverhalt\n\n1. Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB)\neventualiter Widerhandlung nach Art. 23 COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung\nUrkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)\n\nDer beschuldigte hat\nin der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch\nVorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig iffegeführt und so den lffenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am\nVermögen schädigte,\neventualiter: Vorsätzlich mit falschen Angaben einen Kredit nach der Verordnung zur\nGewährung von Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus (COVID-19-\nSolidarbürgschaftsverordnung) vom 25. März 2020 erwirkt und die Kreditmittel in Abweichung von Artikel 6 Absatz 3 dieser Verordnung verwendet,\nin der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich\noder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet und diese Urkunde zur Täuschung gebraucht,\n\nindem er Folgendes tat:\n\ngeführt (pag. 4.1.15, F. 66).\n\n1.2 Am 31.03.2020 rief der Beschuldigte im Magazin der Gmb,,_\nmittels seines Laptops die Internetseite der LUKB auf, lud rmular «COVID-\n19-Kredit (Kreditvereinbarung)» herunter und füllte dieses namens der GmbH\nals Kreditnehmerin aus (pag. 23.1.2). Anschliessend druckte er das Formular aus, unterschrieb es, scannte es ein und liess es gleichtags elektronisch der LUKB, die im Formular als\nKreditgeberin erfasst war, zukommen (pag. 4.1.18 f., F. 85; 4.1. 19, F. 92 f.). Der Beschuldigte\nbezweckte damit, einen zinslosen Kredit mit einer Laufzeit von fünf Jahren gemäss Art. 3 und\nArt. 13 Abs. 1 und Abs. 3 Bst. a der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung (hiernach:\n«COVID-19-VO») zu erwirken.\n\nKriminalgericht (Fall-Nr. 206 20 203)\n- 7-\n\n"}