{"Signatur": "LU_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2021-03-24", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/LU_UPL_001_2O6-20-203_2021-03-24.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=100", "Checksum": "6fe1144c2b97da4ddad1a882776feab6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["2O6 20 203"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kriminalgericht Abteilung 2"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung"}], "ScrapyJob": "446973/75/73", "Zeit UTC": "11.12.2023 12:26:12", "Checksum": "bd47c7c5a5b9217d91ce430fbfc05b31", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Kriminalgericht Abteilung 2 24.03.2021 2O6 20 203\nRegeste:\nBetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung\n\n _ _ _K_A_N-TO-N(JLUZERN\nKriminalgericht\n\n206 20 203 EST441\n\nAbteilung 2\n\nPräsidentin Venetz, Kriminalrichterin Portmann und Kriminalrichter Achermann,\nGerichtsschreiberin Müller\n\nUrteil vom 24. März 2021\n\nStaatsanwaltschaft des Kantons Luzern,\nvertreten durch Staatsanwalt Staatsanwaltschaft 5 Wirtschaftsdelikte,\nObernauerstrasse 16, 6010 Kriens,\n\nAnklagebehörde\n\ngegen\n\nausserordentlich amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt\n\nBeschuldigter\n\nbetreffend Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen\ngegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung (AK-Nr. SA3 20 192 57).\n-2-\n\nWeitere Verfahrensbeteiligte:\n\nPrivatklägerinnen (Straf- und Zivilklägerinnen):\nBürgschaftsgenossenschaft Mitte (BG Mitte), Bahnhofstrasse 59D, Postfach 1104,\n3401 Burgdorf,\nvertreten durch Rechtsanwalt\n\nvertreten durch\n\nKriminalgericht (Fall-Nr. 20 6 20 203 )\n-3-\n\nAnträge\n\nDie Staatsanwaltschaft beantragt (fl. Akten Bel. 1 S. 8 und Bel. 15 S. 14):\n1. Der Beschuldigte sei des Betrugs, eventtUaliter der Übertretung nach Art. 23 Covid-19-\nSolidarbürgschaftsverordnung, der Urkundenfälschung und der mehrfach begangenen\nungetreuen Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsicht schuldig zu sprechen.\n2. Der Beschuldigte sei für den Betrug, die Urkundenfälschung und die ungetreue Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsicht mit einer unbedingten oder teilbedingten\nFreiheitsstrafe von 20 Monaten zu bestrafen. Falls das Gericht statt auf Betrug auf Übertretung nach Art. 23 Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung erkennt, sei der Beschuldigte mit einer unbedingten bzw. teilbedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten zu bestrafen, sowie mit einer Busse von Fr. 20'000.--.\n3. Der Beschuldigte sei gestützt auf Art. 66abis StGB für die Dauer von 5 Jahren des Landes\nzu verweisen, unter Anordnung einer SIS-Ausschreibung nach Art. 20 N-SIS-\nVerordnung. Sollte das Gericht von einer Landesverweisung absehen, sei gegen den\nBeschuldigten für 5 Jahre ein Tätigkeitsverbot nach Art. 67 Abs. 1 i.V.m. Art. 67a StGB\nbezüglich jeglicher selbständiger Erwerbstätigkeit, namentlich als faktischer Gesellschafter oder Geschäftsführer eines Unternehmens, zu verfügen.\n4. Die beschlagnahmten Gegenstände gemäss Ziff. 2.1 der Anklageschrift seien nach\nRechtskraft des Urteils gegen Empfangsbestätigung der - GmbH auszuhändigen.\n5. Es sei eine Ersatzforderung gegen den Beschuldigten auszusprechen, deren Höhe dem\nangerichteten Vermögensschaden angemessen sei.\n6. Die beschlagnahmten Vermögenswerte von Fr. 50'000.-- seien zur Deckung der Verfahrenskosten, eventualiter zur Deckung der Busse bzw. zur Deckung der Ersatzforderung\nzu verwenden.\n\nDer Vertreter der Privatklägerin BG Mitte, Rechtsanwalt , beantragt\n(fl. Akten Bel. 12 und Bel. 16 S. 2 f.):\n1. Der Beschuldigte sei wegen Betrugs (Art. 146 StGB) und Urkundenfälschung (Art. 521\nStGB), ggf. ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB), evtl. wegen Widerhandlung nach Art. 23 COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung, schuldig zu sprechen und\nangemessen zu bestrafen.\n\nKriminalgericht (Fatl-Nr. 206 20 203)\n-4-\n\n2. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, der Privatklägerin Schadenersatz in der Höhe von\nFr. 97'119.73 zzgl. Zins von 5 % seit dem 24. Dezember 2020 zu bezahlen.\n3. Die von der Staatsanwaltschaft gemäss Ziff. VI. / 2.2. der Anklageschrift vom 19. November 2020 beschlagnahmten und sich auf dem Konto der Staatsanwaltschaft Luzern\n(IBAN: ) befindlichen Vermögenswerte in der Höhe von\nFr. 50'000.- seien einzuziehen und der Privatklägerin zuzusprechen; eventualiter sei der\nPrivatklägerin eine Ersatzforderung im Umfang von Fr. 50'000.-- zuzusprechen (Art. 73\nAbs. 1 lit. c StGB).\n4. Die Beschlagnahme sei über den Entscheid des Gerichts und der Rechtskraft aufrecht\nzu erhalten.\n5. Es sei der Privatklägerin eine allenfalls vom Beschuldigten bezahlte Geldstrafe und/\noder Busse in Anwendung von Art. 73 Abs. 1 lit. b StGB zuzusprechen.\n6. Über das Konto bei der Luzerner Kantonalbank AG mit der IBAN\n- • lautend auf den Namen der ~ m b H , sei zwecks Einziehung eine\nSperre in der Höhe von Fr. 97'119. 73 zzgl. Zins von 5 % seit dem 24. Dezember 2020\nanzuordnen und die beschlagnahmten Vermögenswerte seien einzuziehen und der Privatklägerin in der Höhe von Fr. 97'119.73 zzgl. Zins von 5 % seit dem 24. Dezember\n2020 (eventualiter ersatzforderungsweise in Anwendung von Art. 73 Abs. 1 lit. c StGB)\nzuzusprechen.\n7. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, der Privatklägerin eine gerichtlich zu bestimmende\nParteientschädigung von Fr. 8'146.45 (inkl. MwSt.) zu bezahlen.\n8. Der Beschuldigte sei zur Tragung der Verfahrenskosten zu verurteilen.\n\n"}