2 des Anhangs der genannten Verordnung zu berücksichtigen. 12.2. Der Erlass einer Feststellungsverfügung ist dann zulässig, wenn der Gesuchsteller ein schutzwürdiges Interesse nachweist (§ 2 der Schiedsverfahren-Verordnung i.V.m. § 44 Abs. 1 VRG).