Ebenfalls nicht überzeugend ist der Hinweis auf den Übergangscharakter der Anpassungen. Angesichts der Tatsache, dass seit der Einführung des TARMED im Jahr 2004 aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips und der entgegenstehenden Interessen der Tarifpartner keine umfassende Revision stattgefunden hat, konnte nicht mit einer baldigen Einigung gerechnet werden. Dies umso weniger, als der Bundesrat wiederholt klarstellte, dass einzig eine kostenneutrale Lösung behördlich genehmigt würde. Es überrascht denn auch nicht, dass die Tarifpartner innert vom Bundesrat erstreckter Frist bis 31. Oktober 2016 keinen konsensgetragenen Vorschlag einer umfassenden Tarifrevision einreichten.