Damit ist letztlich nicht geklärt, ob nicht auch andere Gründe für die erhebliche Volumenzunahme (haupt-)verantwortlich waren (z.B. Substitution von stationären durch ambulante Spitalleistungen; demographische Entwicklung und gesteigerter Bedarf an bestimmten ärztlichen Leistungen; Entwicklung der Anzahl der Leistungserbringer; technischer Fortschritt und als Folge davon neue Leistungen). Soweit sich der Bundesrat bzw. das BAG auf die Evaluation der EFK stützen, ist zu konstatieren, dass dem Bericht der EFK eine Evaluation von lediglich elf Fallbeispielen zu Grunde lag. Die EFK gelangte zum Schluss, dass die Vergütung bei drei Fallbeispielen eher hoch sei.