Das BAG schloss von der Volumensteigerung in den 13 Kapiteln ohne Weiteres auf Produktivitätsgewinne, welche es – zumindest teilweise – zu kompensieren gelte. Eine eingehendere Untersuchung der Ursachen der Volumensteigerung nahm das Bundesamt nicht vor. Damit ist letztlich nicht geklärt, ob nicht auch andere Gründe für die erhebliche Volumenzunahme (haupt-)verantwortlich waren (z.B. Substitution von stationären durch ambulante Spitalleistungen; demographische Entwicklung und gesteigerter Bedarf an bestimmten ärztlichen Leistungen; Entwicklung der Anzahl der Leistungserbringer; technischer Fortschritt und als Folge davon neue Leistungen).