Als Beispiel dafür sei etwa die Kataraktoperation erwähnt: Da sich dank des technischen Fortschritts in den vergangenen Jahren die Dauer des Eingriffs erheblich verkürzt hat (vgl. Evaluation EFK, S. 90 f.), wäre eigentlich eine Anpassung bei der ärztlichen Leistung AL (Minutage) angezeigt. Die Kürzung um 8,5 % gemäss Ziff. 2 des Anhangs der Anpassungsverordnung betrifft indessen ausschliesslich die technischen Leistungen TL.