Zwar wäre denkbar, dass eine Kürzung um 8,5 % bei einigen Einzelleistungen zufälligerweise zu einem sachgerechten Ergebnis führen könnte. Da von der linearen Abwertung aber insgesamt ca. 2'700 Leistungen betroffen sind, lassen sich aus betriebswirtschaftlicher Sicht inkonsistente Ergebnisse nicht vermeiden. Es lässt sich kaum von der Hand weisen, dass nunmehr gewisse Einzelleistungen zu tief und andere immer noch zu hoch bewertet sind. Als Beispiel dafür sei etwa die Kataraktoperation erwähnt: