Dies sollte durch eine lineare Kürzung um 8,5 % in 13 ausgewählten Kapiteln bzw. bei insgesamt ca. 2'700 Einzelleistungen erreicht werden. Der Bundesrat nahm demnach nicht eine ergebnisoffene Überprüfung der TL vor, indem er sämtliche Einzelleistungen darauf untersuchte, ob sie den aktuellen betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechen. Vielmehr versuchte er, mit einer linearen Abwertung in bestimmten Kapiteln Einsparungen in der aufgrund des Kostenneutralitätsprinzips vorgegebenen Höhe von Fr. 200 Mio. zu erreichen.