Dieser Betrag ist somit rein politisch begründet und basiert nicht auf einer betriebswirtschaftlichen Bemessung bzw. auf einer Umverteilung von nachgewiesenen Effizienzgewinnen. Es liegt ihm auch keine Evaluation zu Grunde, welche zum Schluss gelangt wäre, die Grundversorger seien aufgrund von Mängeln in der Tarifstruktur TARMED in diesem Umfang gegenüber den Spezialisten benachteiligt. Die politisch motivierte Zielvorgabe galt es durch Einführung einer Zuschlagsposition zu Gunsten der hausärztlichen Leistungen umzusetzen.