Die Anpassungsverordnung sieht zu diesem Zweck eine Zuschlagsposition für hausärztliche Leistungen in der Arztpraxis vor. Von der neuen Position profitieren die Leistungserbringergruppen Allgemeine Innere Medizin, praktischer Arzt sowie Kinder- und Jugendmedizin in der Arztpraxis (jeweils inkl. Doppeltitelträger). Nicht abgerechnet werden darf der Zuschlag von ambulanten Diensten von Spitälern. Auf der anderen Seite wird die Bewertung der Taxpunkte der technischen Leistung (TL) für Tarifpositionen von 13 Kapiteln linear um 8,5 % gesenkt. Gemäss BAG sind die Grundversorger von den Kürzungen in diesen Kapiteln kaum betroffen.