Gemäss BAG-Kommentar informierten die Tarifpartner den Vorsteher des EDI mit Schreiben vom 23. September 2013 darüber, dass definitiv keine den Vorgaben entsprechende Vereinbarung zustande gekommen sei. Daher werde der Bundesrat nun von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch machen und Anpassungen in der Tarifstruktur TARMED vornehmen. Die Verordnung bzw. die Anpassungen an der Tarifstruktur TARMED würden aufgehoben, falls sich die Tarifpartner auf eine Anpassung der Tarifstruktur einigen sollten und diese vom Bundesrat nach Massgabe von Art. 46 Abs. 4 i.V.m. Art. 43 Abs. 5 KVG genehmigt werden sollte.