Die Tarifpartner hätten ihre Kostenmodelle bereits bei der TARMED-Einführung als Geschäftsgeheimnis deklariert. Bei der Sachgerechtigkeit gehe es aber nicht nur um die einzelne Position, sondern um die Bewertung der Tarifstruktur in ihrer Gesamtheit. Der grösste Teil der Tarifstruktur sei seit der Einführung unverändert geblieben. Die sich aus der Verschiebung ergebenden Produktivitätsgewinne seien in der Tarifstruktur daher nicht berücksichtigt worden.