Seit der Einführung der Einzelleistungstarifstruktur TARMED im Jahr 2004 habe keine umfassende Revision stattgefunden. Das Bundesamt geht davon aus, dass der medizinische und technische Fortschritt zu Verschiebungen in der Struktur, d.h. einer veränderten Relation einzelner Leistungen zueinander, geführt habe und die Tarifstruktur in diesem Sinn als nicht mehr sachgerecht zu betrachten sei. Auf der Ebene von Einzelleistungen könne die Sachgerechtigkeit nicht beurteilt werden, da diesbezüglich keine spezifischen Kostendaten zur Verfügung stünden. Die Tarifpartner hätten ihre Kostenmodelle bereits bei der TARMED-Einführung als Geschäftsgeheimnis deklariert.