Der Bundesrat war der Ansicht, dass er von seiner neuen Kompetenz nicht einzig mit dem Ziel Gebrauch machen könne, eine Methode, eine Technik oder einen Leistungserbringertyp zu fördern. Ebenso wies er darauf hin, dass die beschlossenen Anpassungen nicht zwangsläufig in Richtung einer Senkung der Tarife gehen würden, die unter gleichbleibenden Bedingungen zu einer Verringerung oder Stabilisierung der Kosten führen könnte. Gewisse Anpassungen könnten dazu führen, dass die vorgesehene Vergütung in Form von Taxpunkten heraufgesetzt werde. Wie in der vorgeschlagenen Bestimmung erwähnt sei, bestehe das Ziel vor allem darin, dass die Tarifstrukturen sachgerecht bleiben würden.