Folgende zwei Voraussetzungen müssten aber erfüllt sein: Die Tarifstrukturen sind nicht mehr sachgerecht und die Tarifpartner haben sich nicht auf eine Revision einigen können. Gleichzeitig betonte der Bundesrat, dass die Anpassungen an den Tarifstrukturen unter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens vorgenommen würden. Die Anpassungen müssten insbesondere mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang stehen. So sehe Art.