BBl 2011 7393). Der Bundesrat habe sich damals inhaltlich nicht dazu geäussert, da er die Sachgerechtigkeit der Tarifstrukturen als eine grundlegende Frage betrachtet habe, für die nicht im Rahmen einer dringlichen und zeitlich befristeten Reform eine punktuelle Lösung vorgesehen werden sollte. Auch in seiner Antwort vom 18. Mai 2011 an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte bezüglich der Evaluation der EFK zur Tarifstruktur TARMED habe er festgehalten, dass die Revision des TARMED unter Wahrung des Grundsatzes der Tarifautonomie erfolgen müsse. Diese Haltung habe er überdies auch in seiner Stellungnahme zur Motion "11.3070: Überarbeitung Tarifmodell Tarmed" vertreten.