Die Massnahme sei vor allem darauf ausgerichtet, die Partner zu veranlassen, sich zu einigen, damit die Tarifstrukturen sachgerecht bleiben würden. Eine weitere Ungewissheit hänge damit zusammen, dass der Bundesrat nicht über die Zuständigkeit verfüge, den Taxpunktwert festzulegen, der ebenfalls zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt werde. 5.1.2. In seiner Stellungnahme zum Bericht der SGK-NR verwies der Bundesrat zunächst auf die parlamentarischen Beratungen im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung.