SR 832.10) verbindlichen Charakter habe. Folglich habe die Rechnungsstellung auf der Basis der gesamtschweizerisch gültigen Tarifstruktur TARMED Version 1.08.00_BR zu erfolgen. Die betreffenden Rechnungen seien in elektronischer Form als nicht tarifkonform zurückgewiesen worden. Mit weiteren Fällen würde man gemäss Art. 44 KVG gleich verfahren. B. Am 24. September 2015 liess die A […] Klage erheben. Sie beantragte, die B sei zu verpflichten, ihr einen Betrag in der Höhe von Fr. 2'608.45 zuzüglich Zins zu 5 % ab 10. Juni 2015 zu bezahlen. Es sei zudem festzustellen, dass (1) Ziff.