| | Entscheid: | Mit Entscheid vom 3. Oktober 2005 bestätigte die Vorinstanz dem Beschwerdeführer den kurz vor der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses vorgenommenen Lohnrückbehalt, wobei sie den zurückbehaltenen Lohn mit einer Schadenersatzforderung, welche sie gegenüber dem Beschwerdeführer geltend machte, verrechnete. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Entscheid Verwaltungsbeschwerde und verlangte die Feststellung der Nichtigkeit des Entscheides. 1. Gemäss § 107 Absatz 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 3. Juli 1972 (VRG) prüft die Behörde von Amtes wegen, ob die Voraussetzungen für einen Sachentscheid erfüllt sind.