Da der Besuch von öffentlichen Schulen während der obligatorischen Schulzeit kostenlos ist, kann dieser in der Regel nur dann unzumutbare Kosten verursachen, wenn ein Internat gewählt wird. Beim Kurzzeitgymnasium Hitzkirch handelt es sich um eine öffentliche, kantonale Mittelschule, welche sowohl externe wie auch interne Schülerinnen und Schüler aufnimmt. Da sich die Beschwerdeführerin für den internen Besuch des Kurzzeitgymnasiums in Hitzkirch entschieden hat, gilt es nun zu beurteilen, ob dieser mit unzumutbaren Kosten verbunden ist.