Er beantragte, es seien zwei PW-Parkplätze in ein Parkverbotsfeld umzuwandeln, und es sei ihm die Sonderbewilligung zu erteilen, dass gehbehinderte Patienten seines Geschäfts während der Therapie für die Höchstdauer von einer Stunde ihr Fahrzeug auf dem Parkverbotsfeld abgestellt lassen dürften. Eventualiter seien zwei Parkplätze für Invalide zu errichten oder zu erhalten, und dem Beschwerdeführer sei die Sonderbewilligung zu erteilen, dass gehbehinderte Patienten seines Geschäfts während der Therapie ihr Fahrzeug auf den Parkplätzen für Invalide für die Höchstdauer von einer Stunde abstellen dürften. Es ist nicht ersichtlich, worauf der Beschwerdeführer seinen Anspruch stützen will.