Dagegen erhob X am 1. Juni 1990 beim Regierungsrat des Kantons Luzern fristgerecht Verwaltungsbeschwerde. Er beantragte, es seien zwei PW-Parkplätze in ein Parkverbotsfeld umzuwandeln, und es sei ihm die Sonderbewilligung zu erteilen, dass gehbehinderte Patienten seines Geschäfts während der Therapie für die Höchstdauer von einer Stunde ihr Fahrzeug auf dem Parkverbotsfeld abgestellt lassen dürften.