| | Entscheid: | Mit Beschluss vom 9. Mai 1990 verfügte der Stadtrat die folgende Verkehrsanordnung: "Parkieren gestattet für Motorräder, Motorfahrräder und Fahrräder nördlich des Hauses . . ." Gleichzeitig verfügte der Stadtrat die Aufhebung der folgenden Verkehrsanordnungen: "Parkieren gegen Gebühr nördlich des Hauses, sechs Parkfelder für PW mit Parkuhren für maximal 60 Minuten, täglich von 07.00 bis 19.00 Uhr." Die Verkehrsanordnungen wurden im Kantonsblatt publiziert. Dagegen erhob X am 1. Juni 1990 beim Regierungsrat des Kantons Luzern fristgerecht Verwaltungsbeschwerde.