Wie eingangs dargelegt, steht gegen solche Akte des Bundes kein Rechtsmittel zur Verfügung. Es werden keine kantonalen Akte, sondern Handlungen des Bundes beanstandet. Auf die Abstimmungsbeschwerden kann demnach nicht eingetreten werden, weil es an einem tauglichen Anfechtungsobjekt (kantonaler Akt) fehlt. |