So werfen sie dem Bundesrat vor, dieser greife verbotenerweise in den Abstimmungskampf ein und führe die Stimmberechtigten bezüglich der wirtschaftlichen Auswirkungen der bilateralen Verträge und bezüglich der nächsten Integrationsschritte in die Irre. Weiter beanstanden sie den vom Bundesrat festgelegten Abstimmungstermin vom 21. Mai 2000. Die der Stimmbürgerschaft verbleibende Zeit zur Meinungsbildung sei zu knapp. Es sei deshalb ausgeschlossen, dass am 21. Mai 2000 ein Abstimmungsresultat möglich sei, welches den freien Willen der Stimmbürger zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringe. Wie eingangs dargelegt, steht gegen solche Akte des Bundes kein Rechtsmittel zur Verfügung.