| | Entscheid: | 1. Mit Beschluss vom 16. Februar 2000 setzte der Bundesrat die eidgenössische Abstimmung zum Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1999 über die Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft sowie gegebenenfalls ihren Mitgliedstaaten oder der Europäischen Atomgemeinschaft andererseits auf den 21. Mai 2000 fest. Am 2. März 2000 reichten die beiden Beschwerdeführer beim Regierungsrat des Kantons Luzern eine Abstimmungsbeschwerde gegen die Propaganda des Bundesrates im Vorfeld dieser Abstimmung ein und ersuchten um Verschiebung des Abstimmungstermins.