Im Anschluss daran erfolge dann die Schlussabstimmung über den aus der ersten Abstimmung hervorgegangenen Steuerfuss. Der Gemeindepräsident zeigte dieses Vorgehen anhand einer Folie auf und fragte die Versammlung an, ob man damit einverstanden sei. Aus der Versammlung erfolgten keine Einwände gegen dieses Vorgehen (vgl. Protokoll S. 12). Diese Ausführungen zeigen, dass der Gemeindepräsident den Stimmberechtigten das Vorgehen detailliert erklärt hat. Damit hat er der Informationspflicht Genüge getan. Falls trotzdem Stimmberechtigte beiden Anträgen zugestimmt haben, ist dies nicht dem Gemeinderat vorzuwerfen. Die Stimmenzähler haben die Abstimmungsresultate ermittelt.